Satzung des Vereins
„Freundeskreis Panajotis Kondylis e. V “
Satzung des Vereins
„Freundeskreis Panajotis Kondylis e.V.“
§ 1
Der Verein führt den Namen „Freundeskreis Panajotis Kondylis e.V.“ und hat seinen Sitz und Gerichtsstand in Heidelberg. Der Verein ist gemäß § 21 BGB in das Vereinsregister einzutragen. Der „Freundeskreis Panajotis Kondylis“ in Heidelberg ist eine Parallelgründung zum „Freundeskreis Panajotis Kondylis“ in Athen.
§ 2
Zweck
Der Freundeskreis ist eine internationale Vereinigung und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Der Freundeskreis sieht in enger Zusammenarbeit mit dem „Freundeskreis Panajotis Kondylis“ in Athen seine Aufgaben darin,
1. die internationalen Forschungen zum Leben, Werk und Wirken Panajotis Kondylis zu unterstützen,
2. die mit Kondylis‘ Wirken zusammenhängenden Disziplinen wie Philosophie, Ge- schichte und Soziologie zur Erschließung der Wissenschaftsgeschichte zusammenzuführen,
3. die Pflege von Kondylis‘ Erbe innerhalb und außerhalb seiner Wirkungsstätte Heidelberg und Athen zu fördern und zu verbreiten.
Um diese Ziele zu erreichen, fördert die Gesellschaft selbstlos:
1. Veranstaltungen, Zusammenkünfte und Kolloquien auf den mit der Kondylis Forschung zusammenhängenden Gebieten,
2. Publikationen durch die Gewährung finanzieller Beihilfen
3. Forschungen durch die Vergabe zweckgebundener Mittel.
Diesen Zielen dient weiterhin:
1. die Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Institutionen im In- und Ausland sowie mit Einrichtungen, die dem Namen und dem Werk Kondylis‘ verpflichtet sind,
2. die Herausgabe von wissenschaftlichen Publikationen im Rahmen einer eigenen Schriftenreihe oder in andere Verlagen,
3. die jährliche Information der Mitglieder durch Herausgabe eines geeigneten Publikationsorgans.
§ 3
§4
Mitgliedschaft und Beiträge
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die bereit ist, die Ziele des Freundeskreises zu fördern Die Mitgliedschaft tritt nach der schriftlichen Beantragung beim Vorstand, mit der Bestätigung durch den Vorstand und durch die Zahlung des Jahresbeitrages in Kraft. Juristische Personen müssen ihre gesetzlichen Vertreter oder Bevollmächtigten angeben, die die Mitgliedsrechte wahrnehmen. Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austrittserklärung, Löschung der juristischen Person im Register oder Ausschluß. Der Austritt ist zum Ende des Geschäftsjahres möglich und erfolgt durch eine schriftliche Mitteilung an den Vorstand. Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet. Der Ausschluß ist durch eine mehrheitliche Entscheidung des Vorstands möglich und ist durch die Mitgliederversammlung zu bestätigen. Gegen den Beschluß kann innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich Beschwerde erhoben werden, über die die Mitgliederversammlung entscheidet. Der Freundeskreis finanziert sich durch Spenden, Förder- und jährliche Mitgliedsbeitrage. Der Mitgliedsbeitrag wird auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung festgelegt.
§ 5
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 6
Bei Auflösung der Gesellschaft fallen das vorhandene Vermögen dem Institut für Deutsch als Fremdsprache der Universität Heidelberg zu.
§ 7
Organe der Gesellschaft
Die Organe der Gesellschaft sind:
a) die Mitgliederversammlung
c) der Vorstand
d) die Kassenprüfer/innen
Mitgliederversammlung
Die jährliche Versammlung der Mitglieder findet in Heidelberg statt. Sie wird vom Vorstand einberufen. Die Einladung an die Mitglieder erfolgt unter Angabe der Tagesordnung mindestens 6 Wochen vor dem jeweils festgesetzten Termin.
Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:
die Wahl der Mitglieder des Vorstandes für drei Jahre,
die Wahl der Kassenprüfer/innen auf drei Jahre,
die Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstands und des Kassenberichtes der Kassenprüfer/innen,
die Entlastung des Vorstandes und der Kassenprüfer/innen,
die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
Beschlüsse über Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins,
Beschlüsse in sonstigen ihr durch diese Satzung zugewiesenen Angelegenheiten.
Die Wahlen werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder vollzogen. Zu einer Satzungsänderung bedarf es der Zustimmung von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann auf Beschluss des Vorstands oder muss auf Antrag von mindestens einem Viertel der Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von vier Wochen vom Vorstand einberufen werden.
Für hervorragende Verdienste um die Erforschung oder Verbreitung von Kondylis Werk oder für Verdienste um die Gesellschaft kann die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes Ehrenmitglieder der Gesellschaft wählen.
Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister und wird auf von der Mitgliederversammlung auf drei Jahre gewählt. Der Vorstand gewährleistet durch seine Tätigkeit die Einhaltung der im § 2 festgelegten gemeinnützigen Zwecke und fördert die Ziele der Gesellschaft. Der Verein wird durch einen der beiden Vorsitzenden vertreten. Rechtsgeschäfte nach den satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins werden nur im Einvernehmen der beiden Vorsitzenden vorgenommen. Dies gilt auch für Vorstandserklärungen und vereinsinterne Handlungen jeder Art. Vom Einvernehmen als Regelfall wird ausgegangen. Bei Stimmengleichheit im Vorstand entscheidet die Stimme des ersten Vorsitzenden. Die Vorstandsmitglieder werden in der Mitgliederversammlung einzeln vorgeschlagen und mit einfacher Mehrheit für die Dauer von drei Jahren gewählt.
Zwei Kassenprüfer/innen und deren Stellvertreter/innen werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Das Vorschlagsrecht hat jedes Mitglied. Kassenprüfer dürfen beruflich nicht von Vorstandsmitgliedern abhängig sein. Zwei Kassenprüfer haben jährlich die Kasse zu prüfen. Die Kassenprüfer sind spätestens vor der Jahreshauptversammlung zur Kassenprüfung einzuladen.
§ 8
Inkrafttreten
Die Satzung wird unmittelbar nach Annahme durch die Mitgliederversammlung und nach dem Eintrag ins Vereinsregister beim Amtsgericht Heidelberg gültig.
Der Vorstand ist ermächtigt, die vorstehende Fassung der Satzung gemäß etwaigem Verlangen des Registergerichtes zu ändern.
Angenommen durch die Mitgliederversammlung am 25. 5. 2000.
Erster Vorsitzender: Dr. Markus Käfer
Zweiter Vorsitzender: Dr. Falk Horst
Schatzmeisterin: Christina Voulgaris